Genossenschaft

Vermietung Liegenschaft mit Dorfladen. Angebot von preisgünstigem Wohnraum. Aufwertung des Dorfkerns.

Unsere Genossenschaft setzt sich für ein attraktives Dorf Remigen ein.

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Geschichte

Die LWG Remigen (Landwirtschaftliche und Weinbaugenossenschaft Remigen) ist in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts entstanden, bereits damals als Zusammenschluss von 2 bestehenden Genossenschaften (deshalb war sowohl Landwirtschaft wie Weinbau im Namen vorhanden).

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Gebäude an der Gansingerstrasse 15 erstellt und ein Verkaufslokal eingerichtet, welches von der Genossenschaft selbst geführt wurde. Der Wein wurde in der alten Trotte hergestellt (Gebäude Kirchgasse 11), die Eigenkelterung wurde dann aber in den 50er Jahren eingestellt und die Trauben dem VOLG in Winterthur verkauft.

In den 80 Jahren sind verschiedene bestehende landwirtschaftliche Genossenschaften in der Region aufgelöst worden, entweder freiwillig oder durch Konkurs respektive Zahlungsunfähigkeit.

Die LWG Remigen wurde in dieser Zeit vollständig restrukturiert: Vermietung des Verkaufslokals an VOLG Winterthur, Aufgabe der Vermittlung und dem Handel mit Agrarprodukten und Hilfsstoffen, Traubenübernahme durch lokale Kelterer und Einbau von Wohnungen in der ehemaligen Trotte an der Kirchgasse.

Jetzt steht der nächste Schritt der Restrukturierung an.

Faktisch ist die LWG Remigen eine Immobiliengenossenschaft, die eigene Wohnungen und ein Verkaufslokal vermietet. Dadurch sind auch eine sehr schlanke und kostengünstige Verwaltung und Geschäftsführung möglich.

Die Statutenrevision 2018 hat diesem Wandel Rechnung getragen und per 1. Januar 2019 aus der LWG Remigen die Genossenschaft Wohnen & Leben Remigen (GWLR) gemacht.

Auszug aus den Statuten:

GENOSSENSCHAFT WOHNEN & LEBEN REMIGEN

1. NAME, SITZ, ZWECK

Firma, Sitz
Art. 1
Unter dem Namen „GENOSSENSCHAFT WOHNEN & LEBEN REMIGEN" besteht auf unbestimmte Zeit eine am 29. Juli 1938 gegründete Genossenschaft (gemäss OR, Art. 828 ff.) mit Sitz in Remigen.

Zweck
Art. 2
Die Genossenschaft bezweckt durch Erhaltung von Liegenschaften mit Dorfladen in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern sowie der Dorfbevölkerung die notwendigsten Lebensmittel und andere Artikel zu vermitteln, sowie den Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und zu erhalten. Die Genossenschaft kann zur Sicherstellung dieser Zwecke Liegenschaften erwerben und veräussern.

Wirtschaftsgebiet
Art. 3
Das Wirtschaftsgebiet umfasst die politischen Gemeinden des Bezirk Brugg.